Marke und Bank unterscheiden
Ein Produktname zeigt nicht immer eindeutig, welcher Rechtsträger die Einlage hält. Prüfen Sie Impressum, Vertragsunterlagen und amtliche Informationen. Bei mehreren Marken derselben Bank können Einlagen für die gesetzliche Sicherungsgrenze zusammengehören.
Sicherung konkret zuordnen
Die gesetzliche Einlagensicherung wird pro Einleger und Kreditinstitut betrachtet. Bei einem Institut aus einem anderen EU-Staat kann das dortige nationale System zuständig sein. Prüfen Sie den aktuellen Stand anhand amtlicher Quellen, statt aus Sprache oder Domain auf den Banksitz zu schließen.
Zugang im Alltag schützen
Nutzen Sie offizielle Zugangswege, halten Sie Geräte aktuell und aktivieren Sie ein starkes Zwei-Faktor-Verfahren. Zugangsdaten und Freigabecodes gehören nicht in telefonische oder per Nachricht ausgelöste Prüfungen.
Welche Rücklage passt zu Ihren Plänen?
Beschreiben Sie Anlagebetrag, Zweck und Prioritäten. So kann Ihre Anfrage nach Bedingungen, Verfügbarkeit und Sicherheit eingeordnet werden.
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